Abgeschickt von Thorsten am 22 Juli, 2009 um 13:10:16
Antwort auf: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?! von Trimidy am 26 Juni, 2009 um 10:56:43:
Nun im Falle einer etwaigen Scheidung fällt das Haus aus der Verteilungsmasse raus - es gehört demjenigen der im Grundbuch steht.
Ebenfalls wird sich in diesem Fall auch nicht die Verpflichtung gegenüber der Bank ändern, beide haften auch nach Ehe zu 100%. Der Eigentümer muss aber im Innenverhältnis freistellen... was unter Umständen nicht wirklich hilft.
Bezüglich des Erbrechtes ohne Testament erben alle beteiligten zu ähnlichen Prozenten... keine Ahnung wieviel letztendlich. Ich denke mal ca. 50% die jetzige Ehefrau, 50% die Kinder aus erster Ehe.
Die einzige Möglichkeit besteht darin in einem Testament die Kinder aus 1. Ehe zu enterben. Zwar bekommen Sie im Falle eines Totes trotzdem was, allerdings nur ihren wesentlich kleineren Pflichtteil.
Je nach dem wie teuer das Haus ist, könnte der Ehemann 50% seiner Ehefrau schenken, unter Umständen Steuerfrei. Dann würden nur Notargebühren hierfür anfallen, wahrscheinlich auf den halben Hauswert...
Allerdings unterstelle ich mal, dass der jetztige Ehemann dies nicht freiwillig tun wird da "gebrannt" aus 1. Ehe... also ich würds nicht.
Ich bin keine Anwalt und dies ist auch keine Beratung... ich stelle lediglich meine Erfahrung nach 2 Scheidungen dar!