Re: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!


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Abgeschickt von Koschka1952 am 16 Dezember, 2009 um 13:21:53

Antwort auf: Re: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?! von Thorsten am 22 Juli, 2009 um 13:10:16:

Im Falle einer Scheidung wird wahrscheinlich der eingetragene Eigentümer im Haus verbleiben können und der andere ausziehen müssen. Wenn beide in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben, stehen dem Nichteigentümer 50 % des Verkehrswertes des Hauses zu bzw. falls das Haus verkauft wird die Hälfte des Erlöses.
Wären beide Eigentümer könnte derjenige, der das Haus verlassen muss eine Nutzungsentschädigung
(hälftige erzielbare Miete) vom anderen verlangen (im Zeitraum vom Auszug bis zur rechtskräftigen Scheidung und Zugewinnausgleich).
Ist nur ein Eigentümer eingetragen, entfällt dieser Anspruch.




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