Abgeschickt von Trimidy am 26 Juni, 2009 um 10:56:43
Angenommen ein verheiratetes Paar (kein Ehevertrag) kauft gemeinsam ein Haus aus einer Zwangsversteigerung. Aus persönlichen Gründen kann die Ehefrau nicht mit zur Versteigerung kommen und schafft es auch nicht mehr rechtzeitig, eine Vollmacht zum Eintrag ins Grundbuch, ausstellen zu lassen. Der Ehemann ersteigert das Haus also allein und lässt sich auch allein in das Grundbuch eintragen.
Entgegen dem Grundbucheintrag stehen beide Ehepartner in der Hausfinanzierung bei der Bank!
Frage:
1. Können der Ehefrau Nachteile aus dem alleinigen Eintrag ihres Ehegatten im Grundbuch entstehen?! Falls ja: welche?
2. Der Ehemann hat zwei Kinder aus erster Ehe und ein weiteres gemeinsames Kind mit seiner aktuellen Ehefrau. Angenommen dem Ehemann stößt etwas zu (hohes Berufsrisiko). Wie sieht es hier mit möglichen Nachteilen im Erbrecht gegenüber den Kindern aus erster Ehe aus?! Welche Regelung sollte getroffen bzw. welche Nachlasserklärung getroffen werden, um die Ehefrau und ihr gemeinsames Kind mit dem Ehemann abzusichern?!