Abgeschickt von ede am 09 August, 2005 um 12:31:25
Gibt es fuer den Fall, dass ein Eigentuemerverwalter dringend notwendige reperaturen nicht vornehmen laesst bzw. unnoetig herauszoegert, aus welchen gruenden auch immer, Ansprechpartner/Selbsthilfegruppen/Schutzbuende etc. ?
Darf der Eigentuemer in solchen Faellen Reperaturen am Haus eigenmaechtig auf Kosten des Hauses anordnen, ohne dass er befuerchten muss in einen Rechtsstreit bezueglich der Kosten verwickelt zu werden?
ed