Re: WEG-Verwalter handelt nicht


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Abgeschickt von Arno Krüger am 28 Dezember, 2005 um 17:15:22

Antwort auf: Re: WEG-Verwalter handelt nicht von Krafft am 13 Dezember, 2005 um 12:10:42:

Verwalter schriftlich ( Einschreiben ) Frist
setzen.Hinweisen 2. oder 3. Aufforderung. Darauf
hinweisen andererseits Klage bei dem zuständigen
Amtsgericht. Dort gibt es eine WEG Amtsrichterin
oder Richter, der nur WEG Angelegenheiten Verhan-
delt. Achtung! Für WEG Streitfälle ist kein Rechtsanwalt Pflicht. Mann kann sich selbst ver-
treten. Den Fall kurz schildern mit dem Hinweis
WEG - Angelegenheit.Wer hierbei gute Gründe vor-
legt, wird den Streit gewinnen. Wenn Rechtsschutz
versicherung vorhanden, dann mit gutem Anwalt.
Anders gehts nicht, wenn der Verwalter nicht ein-
lenkt. MfG. Arno Krüger




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