Re: Marklerbeteiligung bei falschen Angaben zu Notarkosten?


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Abgeschickt von Joachim Krause am 15 Juli, 2006 um 07:17:08

Antwort auf: Marklerbeteiligung bei falschen Angaben zu Notarkosten? von Oliver am 05 Juli, 2006 um 01:36:27:

: Wenn ein Markler trotz mehrfach angebrachter Zweifel, zu niedrige Kosten für einen notariellen Vertragsentwurf angiebt, um einen Immobilienkauf anzusteben, muss er sich dann bei einer Nichtbeurkundung an den Kosten beteiligen?
: Die Angaben des Marklers betrugen nur ca. 30% der real entstandenen Notarkosten.
Guten Tag ,Erst wenn eine Beurkundung stattfindet entstehen für den Käufer Kosten.Entwürfe etc.werden bei einer Nichtbeurkundung seitens der Notare nicht berechnet.Es kam ja kein Kaufvertrag zu Stande, somit ist auch keine Dienstleistung erbracht worden.Es wäre für mich mit über zwanzig Jahren Berufserfahrung der erste Fall,wenn hier etwas berechnet würde.Mit freundlichen Grüßen

Joachim Krause





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