Marklerbeteiligung bei falschen Angaben zu Notarkosten?


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Abgeschickt von Oliver am 05 Juli, 2006 um 01:36:27

Wenn ein Markler trotz mehrfach angebrachter Zweifel, zu niedrige Kosten für einen notariellen Vertragsentwurf angiebt, um einen Immobilienkauf anzusteben, muss er sich dann bei einer Nichtbeurkundung an den Kosten beteiligen?
Die Angaben des Marklers betrugen nur ca. 30% der real entstandenen Notarkosten.



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