Re: Marklerbeteiligung bei falschen Angaben zu Notarkosten?


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Abgeschickt von Oliver am 20 Oktober, 2006 um 09:23:21

Antwort auf: Re: Marklerbeteiligung bei falschen Angaben zu Notarkosten? von Joachim Krause am 15 Juli, 2006 um 07:17:08:

Ein Vertragsentwurf ist bereits eine zu bezahlende Leistung des Notars. Dafür gibt es eine klare Regelung in der Gebührenverordnung.

Bleibt ein Käufer auch dann zahlungspflichtig, wenn der Verkäufer im Laufe der Vertragsverhandlungen seine Verkaufsabsichten zurückzieht?

Gruß,
Oliver





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