Re: Bauzeit überschritten / Schlechtwettertage


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Abgeschickt von Olaf Wachsmuth am 13 Juli, 2006 um 17:32:49

Antwort auf: Bauzeit überschritten / Schlechtwettertage von Joachim Alt am 29 Juni, 2006 um 23:15:27:

Hallo Jo,

wir haben das gleiche Problem (seit einer halben Stunde). Ich habe beim Deutschen Wetterdienst unter http://www.dwd.de/de/wir/Geschaeftsfelder/KlimaUmwelt/Leistungen/Statistiken/SWT_anfordern.html
ein Angebot für diese Liste angefordert. Preis weiß ich noch nicht, aber da könntest Du ja auch mal nachschauen.

: Hallo zusammen,

: wie kann man eigentlich herausbekommen, was die vom Arbeitsamt annerkannten Schlechtwettertage sind?
: Gibt es diese Tage noch im eigentlichen Sinne?

: Im Bauerrichtungsvertrag steht folgendes:
: Die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit) hat bis 8 Monate nach Vorlage der Baugenehmigung zu erfolgen.
: Der Bauträger sichert termingerechte Fertigstellung seiner Leistungen zu, ausgenommen sind Streik und höhere Gewalt und vom Arbeitsamt anerkannte Schlechtwettertage.
: -- Ende --

: Jetzt habe ich mal bei dem zuständigen Arbeitsamt nach einer Liste der anerkannten Schlechtwettertage gefragt, aber sowas haben die dort nicht. Es gibt wohl keine generellen Liste der Schlechtwettertage mehr.
: Worauf würde man sich denn jetzt bei dem oben genannten Auszug aus dem Bauerrichtungsvertrag richten?
: Wie kann man die anerkannten Schlechtwettertage ermitteln?

: Vielen Dank für die Hilfe,
: Jo




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