Abgeschickt von Olaf Wachsmuth am 13 Juli, 2006 um 17:32:49
Antwort auf: Bauzeit überschritten / Schlechtwettertage von Joachim Alt am 29 Juni, 2006 um 23:15:27:
Hallo Jo,
wir haben das gleiche Problem (seit einer halben Stunde). Ich habe beim Deutschen Wetterdienst unter http://www.dwd.de/de/wir/Geschaeftsfelder/KlimaUmwelt/Leistungen/Statistiken/SWT_anfordern.html
ein Angebot für diese Liste angefordert. Preis weiß ich noch nicht, aber da könntest Du ja auch mal nachschauen.
: Hallo zusammen,
: wie kann man eigentlich herausbekommen, was die vom Arbeitsamt annerkannten Schlechtwettertage sind?
: Gibt es diese Tage noch im eigentlichen Sinne?
: Im Bauerrichtungsvertrag steht folgendes:
: Die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit) hat bis 8 Monate nach Vorlage der Baugenehmigung zu erfolgen.
: Der Bauträger sichert termingerechte Fertigstellung seiner Leistungen zu, ausgenommen sind Streik und höhere Gewalt und vom Arbeitsamt anerkannte Schlechtwettertage.
: -- Ende --
: Jetzt habe ich mal bei dem zuständigen Arbeitsamt nach einer Liste der anerkannten Schlechtwettertage gefragt, aber sowas haben die dort nicht. Es gibt wohl keine generellen Liste der Schlechtwettertage mehr.
: Worauf würde man sich denn jetzt bei dem oben genannten Auszug aus dem Bauerrichtungsvertrag richten?
: Wie kann man die anerkannten Schlechtwettertage ermitteln?
: Vielen Dank für die Hilfe,
: Jo