Bauzeit überschritten / Schlechtwettertage


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Abgeschickt von Joachim Alt am 29 Juni, 2006 um 23:15:27:

Hallo zusammen,

wie kann man eigentlich herausbekommen, was die vom Arbeitsamt annerkannten Schlechtwettertage sind?
Gibt es diese Tage noch im eigentlichen Sinne?

Im Bauerrichtungsvertrag steht folgendes:
Die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit) hat bis 8 Monate nach Vorlage der Baugenehmigung zu erfolgen.
Der Bauträger sichert termingerechte Fertigstellung seiner Leistungen zu, ausgenommen sind Streik und höhere Gewalt und vom Arbeitsamt anerkannte Schlechtwettertage.
-- Ende --

Jetzt habe ich mal bei dem zuständigen Arbeitsamt nach einer Liste der anerkannten Schlechtwettertage gefragt, aber sowas haben die dort nicht. Es gibt wohl keine generellen Liste der Schlechtwettertage mehr.
Worauf würde man sich denn jetzt bei dem oben genannten Auszug aus dem Bauerrichtungsvertrag richten?
Wie kann man die anerkannten Schlechtwettertage ermitteln?

Vielen Dank für die Hilfe,
Jo





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