Abgeschickt von Kerstin am 14 Maerz, 2006 um 18:13:30
Habe mal ein Problem: Im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Der Eigentümer, zwischenzeitlich in Insolvenz verweigert die Eigentumsumschreibung, da Geld wegen Mängeln zurückbehalten worden ist. Kann nach dem neuen § 196 BGB der Anspruch aus der Auflassungsvormerkung auf Eigentumseintragung verjähren. Ich habe bisher noch nirgendwo so richtig eine Antwort gefunden.