Re: Verjährung einer eingetragenen Auflassungsvormerkung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.immobilienrecht.de ]

Gesendet von Klaus Krämer on June 17, 2013 at 16:54:56:

Antwort an: Verjährung einer eingetragenen Auflassungsvormerkung posted by Kerstin on 14 Maerz, 2006 um 18:13:30:

Hallo Kerstin,

der Beitrag liegt schon a bisserl zurück - wissen Sie inzwischen ob die Auflassungsvormerkung verjähren kann - ich steh grad vor demselben Problem - Auflassung ca. 50 Jahre alt.

Danke Klaus K.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.immobilienrecht.de ]