Abgeschickt von Senftleben am 20 Maerz, 2006 um 11:11:05:
Antwort auf: Verjährung einer eingetragenen Auflassungsvormerkung von Kerstin am 14 Maerz, 2006 um 18:13:30:
Ja Verjährung denkbar. Um sicher zu sein, einen Anwalt hinzunehmen, der haftet für seine Auskünfte.
Siehe:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=305
: Habe mal ein Problem: Im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Der Eigentümer, zwischenzeitlich in Insolvenz verweigert die Eigentumsumschreibung, da Geld wegen Mängeln zurückbehalten worden ist. Kann nach dem neuen § 196 BGB der Anspruch aus der Auflassungsvormerkung auf Eigentumseintragung verjähren. Ich habe bisher noch nirgendwo so richtig eine Antwort gefunden.