Abgeschickt von Olaf Schlieben am 30 November, 2003 um 09:00:17
Ich bin an einem freistehenden EFH interessiert, dass ohne Baugenehmigung erstellt wurde. Die Stadt hat einen Duldungsbescheid erlassen. Dazu zwei Fragen:
1.Ist dieser Bescheid als "Nicht-Abriss-Garantie" zu verstehen, auch wenn dadurch Präzedenzfälle entstehen oder Nachbarn klagen würden? Hält der Bescheid rechtlich bei einer Klage stand?
2.Darf ich mit dieser Duldung den Garten des Grundstücks uneingeschränkt gestalten?