Re: Duldungsbescheid ?


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Abgeschickt von Olaf Schlieben am 01 Dezember, 2003 um 16:20:56

Antwort auf: Duldungsbescheid ? von Gast am 30 November, 2003 um 21:56:59:

: Die Stadt hat einen Duldungsbescheid erlassen ?????? Entweder das Ding ist genehmigungsfähig oder bereit für den Abriss. Das klingt insgesamt nach einem Problemkauf. Haben Sie diesen Bescheid? Wenn ja was steht da drin ?
Es existieren zwei Schreiben:
Zitat aus dem ersten: "Ihnen wird hiermit gestattet, das auf o.g. Grundstück illegal errichtete Wohnhaus zu nutzen. Diese Duldung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf."
Aus dem zweiten: "Die Duldung der Nutzung des nicht genehmigten Wohnhauses wird ohne einen Widerspruchsvorbehalt auch für einen etwaigen Rechtsnachfolger erteilt."
Auf Drängen der Bank wurde der Widerrufsvorbehalt anscheinend aus dem ersten Bescheid gestrichen. Allerdings klingt auch das zweite Schreiben eher doppeldeutig: Bezieht sich die Streichung des Widerspruchvorbehalts auf den Duldungsbescheid oder auf den Rechtsnachfolger???

Danke für eine weitere Einschätzung.




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