Re: Duldungsbescheid ?


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Abgeschickt von Olaf Schlieben am 04 Dezember, 2003 um 17:20:07

Antwort auf: Re: Duldungsbescheid ? von Gast am 02 Dezember, 2003 um 09:06:37:

Nach Rücksprache mit dem Bauamt heisst es:
1. Der Duldungsbescheid ist zeitlich unbegrenzt.
2. Ein Widerspruchsvorbehalt besteht nicht mehr.
3. Das Umland ist Landschaftsschutzgebiet und es
bestehen z.Z. keine Baupläne für dieses
Gebiet.
4. Es gibt keine Absichten seitens der Stadt
etwas gegen das illegale Haus zu unternehmen.

Das Haus wird nach Einschätzung eines "Sachverständigen" deutlich unter Wert zum Kauf angeboten. Bin ich mit den Zusicherungen des Bauamtes auf der sicheren Seite?




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