Abgeschickt von Pri am 09 Januar, 2006 um 12:49:04
Antwort auf: Haus mit ungenehmigten Anbauten im § 34 - Gebiet von Lehrling am 04 Januar, 2006 um 03:05:07:
Der einzig sinnvolle Weg ist ein nachträglich gestellter Antrag auf Genehmigung bei der Baubehörde, da sie sich ansonsten in die Gefahr hoher Schadensersatzforderungen begeben oder einen erheblichen Wertverlust beim Verkauf nach Offenbarung der Mängel erleiden werden. Ein zukünftiger Käufer hätte anders als sie immer Panik und Unkenntnis bzgl. der genauen Umstände der Vergangenheit.
: Folgenden Fall würde ich gerne hier diskutieren:
: Ein in den 50er Jahren auf dem Lande im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) errichtetes Haus wurde im Laufe der Jahre, vor allem in den 60ern und zuletzt in den frühen 70er Jahren mit diversen Anbauten und 2 Garagen erweitert. Insgesamt befinden sich im Kellergeschoß und den beiden darüber liegenden Geschossen nunmehr 3 Wohnungen.
: Nun soll die Immobilie veräußert werden.
: Es stellen sich folgende Fragen:
: Besteht die Chance, seitens der Baubehörde aufgrund des nunmehr seit 30 Jahren bestehenden baulichen Zustandes eine Duldungsverfügung zu erhalten, die den geschaffenen Zustand für einen möglichen Erwerber daingehend absichert, daß keine Nutzungsuntersagung oder Abrißverfügung ergeht?
: (Grenzabstände sind bei allen ungenehmigten Anbauten eingehalten)
: Falls ein Verkauf ohne eine baurechtliche Klärung bzw. Absicherung des geschaffenen Zustandes erfolgt, welcher Abschlag vom Wert der Immobilie laut Sachverständigengutachten wäre nach Ansicht der Experten im Forum angesichts der ungenehmigten Anbauten angemessen ?
: Vorab besten Dank für eine hoffentlich spannende und erhellende Debatte.