Abgeschickt von Lehrling am 04 Januar, 2006 um 03:05:07
Folgenden Fall würde ich gerne hier diskutieren:
Ein in den 50er Jahren auf dem Lande im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) errichtetes Haus wurde im Laufe der Jahre, vor allem in den 60ern und zuletzt in den frühen 70er Jahren mit diversen Anbauten und 2 Garagen erweitert. Insgesamt befinden sich im Kellergeschoß und den beiden darüber liegenden Geschossen nunmehr 3 Wohnungen.
Nun soll die Immobilie veräußert werden.
Es stellen sich folgende Fragen:
Besteht die Chance, seitens der Baubehörde aufgrund des nunmehr seit 30 Jahren bestehenden baulichen Zustandes eine Duldungsverfügung zu erhalten, die den geschaffenen Zustand für einen möglichen Erwerber daingehend absichert, daß keine Nutzungsuntersagung oder Abrißverfügung ergeht?
(Grenzabstände sind bei allen ungenehmigten Anbauten eingehalten)
Falls ein Verkauf ohne eine baurechtliche Klärung bzw. Absicherung des geschaffenen Zustandes erfolgt, welcher Abschlag vom Wert der Immobilie laut Sachverständigengutachten wäre nach Ansicht der Experten im Forum angesichts der ungenehmigten Anbauten angemessen ?
Vorab besten Dank für eine hoffentlich spannende und erhellende Debatte.