Abgeschickt von Lehrling am 09 Januar, 2006 um 21:58:40:
Antwort auf: Re: Haus mit bisher ungenehmigten Anbauten von Pri am 09 Januar, 2006 um 12:49:04:
: Der einzig sinnvolle Weg ist ein nachträglich gestellter Antrag auf Genehmigung bei der Baubehörde, da sie sich ansonsten in die Gefahr hoher Schadensersatzforderungen begeben oder einen erheblichen Wertverlust beim Verkauf nach Offenbarung der Mängel erleiden werden. Ein zukünftiger Käufer hätte anders als sie immer Panik und Unkenntnis bzgl. der genauen Umstände der Vergangenheit.
Das sehen Sie aber meines Erachtens etwas zu "eng". Wenn in Deutschland alles, was zwischen 1945 und 1975 schwarz gebaut wurde, heute in sich zusammenfallen würde, hätten wir einige Millionen Wohnungen weniger. Eine Genehmigung ist sowieso schon mal gar nicht mehr "notwendig". Vielmehr dürfte bei einem Sachverhalt wie diesem, wo eine nunmehr über 30jährige Bausituation besteht und genutzt wird, weder eine Nutzungsuntersagung noch eine Abrißverfügung ermessensfehlerfrei sein. Ein derartiges Recht wäre, wenn es denn jemals bestanden hätte, was an sich schon zweifelhaft ist, heute jedenfalls durch jahrzehntelange Untätigkeit der Baubehörde verwirkt. Also kommt hier - wenn man überhaupt diesen Weg beschreiten will - allenfalls ein Antrag auf Erteilung einer Duldungsmitteilung in Betracht. Ich kann ja verstehen, daß sich mancher Architekt gerne die Finger in einem solchen Fall "waschen" würde. Aber dazu besteht nun wirklich kein Anlaß bei einem derart schwachen Immobilienmarkt auch noch nutzlose Tintenhelden-Abenteuer zu finanzieren.
Schadensersatz bei Kenntnis des Käufers - und das versteht sich ja von selbst, daß man als Verkäufer auf diese Dige hinweisen muß - scheidet außerdem ebenfalls sowieso aus !
Wie hoch im übrigen der "Abschlag" sein müßte, war genau die Frage, die ich gerne mit besonnenen Gesprächspartnern erörtern würde. Leute, die bei einer ungenehmigten Gartenmauer in Panik verfallen, gehören sicher nicht zu denjenigen, die man um Rat fragen sollte und an solche Zeitgenossen sollte man auch keine Immobilie verkaufen, das bringt nur nutzlosen Zeitaufwand und unnötigen Streß, gleich ob es sich um genehmigte oder nicht genehmigte Bauvorhaben handelt.