Abgeschickt von Claudia am 03 Juni, 2010 um 01:42:10
Antwort auf: Rücktritt nach Notartermin von Sabine am 04 Mai, 2010 um 15:09:04:
Der Käufer kann weder die Notargebühren noch die Maklercourtage zurück verlangen. Der Notar hat einen Notarauftrag erfüllt und der Makler seine Nachweiss- und Vermittlungstätigkeit.