Re: Rücktritt nach Notartermin


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Abgeschickt von Claudia am 03 Juni, 2010 um 01:42:10

Antwort auf: Rücktritt nach Notartermin von Sabine am 04 Mai, 2010 um 15:09:04:

Der Käufer kann weder die Notargebühren noch die Maklercourtage zurück verlangen. Der Notar hat einen Notarauftrag erfüllt und der Makler seine Nachweiss- und Vermittlungstätigkeit.



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