Abgeschickt von Sabine am 04 Mai, 2010 um 15:09:04
Besteht die Möglichkeit des Kaufers einer Erbpachtimmobilie nach dem Noatarvertrag vom Vertrag zurückzutreten,wenn der Erbpachtgeber nur die Zusage von 80% für die Grundschuldeintragung gibt?
Der Notar ist davon ausgegangen das 100% finanziert werden dürfen. Der Käufer möchte nun Notargebühren sowie Maklercourtage zurückerstattet haben.