Re:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von Markus Reinartz am 31 Oktober, 2005 um 12:59:44

Antwort auf: Re: von Gast am 22 Oktober, 2003 um 11:05:40:

Schicken Sie einen neutralen Boten hin, der Ihnen einen Empfangsbeweis ausfüllt.


Empfangsbeweis


Ich, .............................. ..........................., habe vom Original diese Fotokopie gefertigt.

Danach habe ich das Original eingetütet und am ......... . ........ . 2005, um ......... : ...... Uhr

Herrn / Frau ................................................................................. persönlich übergeben

in den Hausbriefkasten / persönlichen Briefkasten des Empfängers geworfen.

......................................., den ......... . ........ . 2005

..........................................................
gez. Überbringer


Der Bote sollte nicht mit Ihnen verwandt sein.


Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

53894 Mechernich

Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglichb meine eigene Meinung un somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung übernommen werden.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]