Abgeschickt von Bettina am 22 Dezember, 2005 um 13:14:10
Wir wollen nächste Woche ein Reihenhaus notariell erwerben. Bauantrag ist vom Bauträger gestellt, jedoch wird die Baugenehmigung voraussichtlich erst im Februar erteilt. Was tun, wenn keine Genehmigung kommt? Wer trägt die anfallenden Notarkosten in so einem Fall?