Abgeschickt von Philip Eilmer am 02 Februar, 2009 um 17:39:41
Antwort auf: Fehlendes Geh- u.Fahrtrecht von Brigitte am 06 Dezember, 2008 um 20:00:44:
Grundsätzlich sind solche Risken beim Grundstückskauf versicherbar. Im oben beschriebenen Schadensfalle kann bei tatsächlicher Undurchsetzbarkeit nur finanziell kompensiert werden. Im Regelfall ist eine Einigung jedoch möglich und nur eine Frage der Rechtskosten. mfg Philip Eilmer
: Im Zuge einer Grundstücksteilung hat das hinterliegende Grundstück nun keine eigene Zufahrt. Ein an diesem hinterliegenden Grundstück vorbeiführender Privatweg kann nicht mit einem Geh- und Fahrtrecht belegt werden, da der Eigentümer nicht zu Gesprächen/Verhandlungen erreichbar ist.
: Der Eigentümer des vorliegenden Grundstückes will keine derartige Vereinbarung treffen.
: In wieweit beeinträchtigt ein fehlendes Geh- und Fahrtrecht den Wert eines Grundstückes?
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: Wie kann man hier zu einer Lösung kommen? Gibt es hier Urteile? Kann so ein Recht "erzwungen werden"?