Abgeschickt von Brigitte am 06 Dezember, 2008 um 20:00:44
Im Zuge einer Grundstücksteilung hat das hinterliegende Grundstück nun keine eigene Zufahrt. Ein an diesem hinterliegenden Grundstück vorbeiführender Privatweg kann nicht mit einem Geh- und Fahrtrecht belegt werden, da der Eigentümer nicht zu Gesprächen/Verhandlungen erreichbar ist.
Der Eigentümer des vorliegenden Grundstückes will keine derartige Vereinbarung treffen.
In wieweit beeinträchtigt ein fehlendes Geh- und Fahrtrecht den Wert eines Grundstückes?
Wie kann man hier zu einer Lösung kommen? Gibt es hier Urteile? Kann so ein Recht "erzwungen werden"?