Abgeschickt von Robert am 07 September, 2008 um 20:08:12:
Antwort auf: Beschädigung des Nachbargrundstücks durch Bauarbeiten von Christian Wagner am 15 Maerz, 2008 um 14:51:02:
: Hallo, mich interessiert die Behandlung folgender Fiktion:
: A und B besitzen zwei nebeneinanderliegende Grundstücke. B hat neben der Grenze eine Garage; A hat daneben eine gepflasterte Zufahrt. B errichtet (noch auf seiner Seite) einen Zaun.
: Dazu betritt B ohne Vorankündigung die Zufahrt von A und richtet dort erhebliche Beschädigungen durch Ablage von Baumaterial an (verschmutzte und zerbrochene Pflastersteine). Wie käme A in diesem Fall am besten zum Schadensersatz? Muß er B eine Frist (wenn ja, wie lange) zur Behebung setzen oder kann er gleich selbst eine Firma mit der Reparatur beauftragen und den Schaden bei B einklagen?
: Viele Grüße,
: Christian
Hallo Christian,
grundsätzliche Frage: hat der Nachbar die Garage von einer Baufirma errichten lassen oder hat er diese selbst errichtet. Wenn er eine Baufirma beauftragt hatte, muß diese den Schaden beheben...wenn nicht, muß der Nachbar dafür Haften und froh sein, dass Du ihn nicht das ganze Baumaterial genommen hast... versuch es mit ihm persönlich zu klären - ist der einfachste weg - wer was kaputt macht muß es auch ersetzen... Aus meiner priv. Erfahrung würde ich, wenn sich mit dem Nachbar nicht reden läßt, ihm vom Anwalt ein Schreiben zukommen lassen, welchem ihm eine gesetzl. Frist zugesteht den Schaden beheben zu lassen. P.S. Ich hoffe, Du hast Fotos gemacht, als die Sachen abgestellt wurden...
Gruß und viel Glück
Robert