Abgeschickt von Christian Wagner am 15 Maerz, 2008 um 14:51:02
Hallo, mich interessiert die Behandlung folgender Fiktion:
A und B besitzen zwei nebeneinanderliegende Grundstücke. B hat neben der Grenze eine Garage; A hat daneben eine gepflasterte Zufahrt. B errichtet (noch auf seiner Seite) einen Zaun.
Dazu betritt B ohne Vorankündigung die Zufahrt von A und richtet dort erhebliche Beschädigungen durch Ablage von Baumaterial an (verschmutzte und zerbrochene Pflastersteine). Wie käme A in diesem Fall am besten zum Schadensersatz? Muß er B eine Frist (wenn ja, wie lange) zur Behebung setzen oder kann er gleich selbst eine Firma mit der Reparatur beauftragen und den Schaden bei B einklagen?
Viele Grüße,
Christian