Abgeschickt von Stroth am 04 November, 2007 um 14:06:11
Antwort auf: Wasserschaden vor Wohnungskauf nicht angegeben von Andrea am 29 September, 2007 um 14:24:06:
Zunächst würde ich erst einmal prüfen, wie hoch der Schaden ist bzw. was die Beseitigung kosten würde. Vor allem aber: handelt es sich um einen neuen Schaden, oder immer noch um den nicht beseitigten alten Schaden.
Feuchtigkeitswert von 100 klingt allerdings so, als ob die Wand regelrecht nass ist (?) - es sich also nicht um eine Kleinigkeit handelt.
Wenn es sich nachweislich immer noch um den alten Schaden handelt würde ich nicht lange zögern und die Sache direkt einem Anwalt übergeben.