Wasserschaden vor Wohnungskauf nicht angegeben


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Abgeschickt von Andrea am 29 September, 2007 um 14:24:06

Hallo, wir haben im Januar 2007 eine ETW erworben. Nachdem wir die anderen Miteigentümer nach Einzug kennengelernt haben, stellte sich heraus, dass im Hausflur (Gemeinschaftseigentum) ein Wasserschaden an der Wand im Treppenhaus ist. Uns wurde durch den Makler und Verkäufer bestägtigt, dass der Schaden behoben worden sei. Es stellt sich aber jetzt heraus, dass der Schaden seinerzeit nicht durch eine Fachfirma behoben wurde und auch nicht beseitigt wurde. Die Wand hat heute einen Feuchtigskeitswert von 100. Können wir den Kaufpreis im Nachhinein wegen arglister Täuschen mindern?



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