Abgeschickt von Wolfgang Grauer am 12 Juli, 2006 um 16:09:11
Antwort auf: WEG Gemeinschaftsfläche einer Siedlung verwahrlost. von Alf Schneider am 29 Juni, 2006 um 11:09:44:
Hallo,
bei der beschriebenen Anlage handelt es sich offensichtlich um Wohnungseigentum als Reiehnhauskomplex im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Verantwortlich für die Erhaltung der Gemeinschaftsfläche, zu der die Rasenfläche wohl gehört, sind alle 34 Miteigentümer. Der Verwalter hat lediglich die Aufgabe, die Gemeinschaftanlage zu verwalten und die Eigentümergemeinschaft im Auftrag zu vertreten. Hierzu hält er nach WEG regelmäßige Eigentümerversammlungen ab, in der auch durch Beschluß der Eigentümer u. a. auch die Pflege und Nutzung der gemeinsamen Rasenfläche geregelt werden sollte. Keinesfalls ist der eingesetzte Verwalter selbst im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit für die Pflege qua Amt verantwortlich.