WEG Gemeinschaftsfläche einer Siedlung verwahrlost.


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Abgeschickt von Alf Schneider am 29 Juni, 2006 um 11:09:44

Hallo zusammen.
Beispiel: Eine Siedlung besteht aus 14 Einfamilienreihenhäusern und 10 Doppelhaushälften. Diese Eigenheime stehen allesamt auf einem Privatgrundstück das jedem Hausbesitzer zu 1/34 gehört. Zur Verwaltung dieser Gemeinschaftsfläche wurde ein Miteigentümer zum Verwalter bestellt.Die gemeinsame Grünfläche -die laut Teilungserklärung nur zum Zwecke der Verschönerung der Siedlung dient- verwahrlost jedoch langsam. Eine größere Rasenfläche wurde z.B.zum Bolzplatz von Siedlungskindern umfunktioniert. Spielmöglichkeiten für Kinder exestieren jedoch durch einen direkt anliegende großen Spielplatz.Andere Grünflächen sind stark verwahrlost. Kann auch ein einzelner Miteigentümer den Verwalter für Flurschaden und Verwahrlosung hierfür in Regress nehmen?



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