Re: Reihenhaus


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Abgeschickt von Bernd am 18 Maerz, 2004 um 09:15:05:

Antwort auf: Reihenhaus von Beate am 18 Maerz, 2004 um 08:34:38:

Hallo,
kommt auf Ihren Kaufvertrag mit Ihrem Bauträger an! Generell hat der bauträger Ihnen sicherlich ein gebrauchsfertiges und nutzbares haus versprochen. Hierzu muss er die Wärmeschutzverordnung ebenso einhalten wie Schallschutz und die "Regeln der Technik" Ich gehe davon aus, dass die Berechnung des für Ihr Haus zur Baugenehmigung vorgelegte Wärmeschutznachweis davon ausgeht, dass auch Ihr Nachbargrundstück bebaut ist, d. h. eine zweite Wand mit entsprechneder Wärme und Schallschutzdämmung direkt an Ihrer Haustrennwand besteht. Angesetzt werden kann hier, indem Sie sich vom Bauträger nachweisen lassen, dass Ihr Haus im jetzigen Zustand dei Wärme- und Schallschutzbedingungen erfüllt. Sollte dioes nicht der Fall sein, ist Ihr Haus mit einem erheblichen Mangel behaftet.

Sollten Sie mehr Informationen benötigen, schreiben Sie nochmal.

MfG

Bernd



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