Reihenhaus


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Abgeschickt von Beate am 18 Maerz, 2004 um 08:34:38:

Hallo,

wie ist es eigentlich, wenn eine Reihenhausanlage nicht fertig gestellt wird mangels Abnehmer. Das letzte errichtete Reihenmittelhaus braucht dann ja eine richtige Außenwand, die verputzt etc. sein muss, statt einer bloßen "Mittelwand" zum nächsten Reihenhaus.
Wer trägt denn nun das Risiko der Nichtfertigstellung der Anlage bzgl der Kosten des Verputzens der Außenwand des letzten Reihenmittelhauses?? Der Eigentümer oder der Bauträger? Oder beide?
Hat vielleicht jemand eine Idee, wo man da ansetzen könnte?

Viele Grüße,
Beate



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