Re: Schlussrechnung


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Abgeschickt von Heinrich Feldkamp am 05 Juni, 2006 um 23:35:23

Antwort auf: Schlussrechnung von Lars am 23 Mai, 2006 um 21:22:04:

: Hallo,
: kann ein Bauträger nach stellen einer Schlussrechnung, die wir auch in völler höhe begliechen haben, noch eine nachforderung stellen. Über eine in der Schlussabrechnung nicht aufgeführte Leistung. Wenn ja gibt es dafür eine Frist in der er die Nachforderung stellen muß.

: MfG

: Lars

Ja kann er unter der Voraussetzung, dass der Abrechnungsgegenstand nicht schon mit der pauschalen Leistung abgerechnet werden sollte, es sich gwissermaßen um einen Nachtrag oder eine Leistungsänderung handelt. Weiter Einzelheiten auf Nachfrage unter 05407-8987-0




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