Abgeschickt von Lars am 23 Mai, 2006 um 21:22:04:
Hallo,
kann ein Bauträger nach stellen einer Schlussrechnung, die wir auch in völler höhe begliechen haben, noch eine nachforderung stellen. Über eine in der Schlussabrechnung nicht aufgeführte Leistung. Wenn ja gibt es dafür eine Frist in der er die Nachforderung stellen muß.
MfG
Lars