Abgeschickt von Heinrich am 27 April, 2006 um 20:38:02
Hallo,
Fiktiver Fall: K (Käufer) kauft von V (Verkäufer) ein Hausgrundstück. Nach 2 Jahren stellt K fest, dass für einen Teil des Hauses (Anbau) keine Bauerlaubnis vorliegt. Was wäre, wenn im Kaufvertrag (via Notar) stehen würde:
Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, V handelt vorsätzlich...
V versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind und die für die Bebauung erforderlichen Genehmigungen erteilt sind.
Welche Möglichkeiten hätte K in diesem fiktiven Falle? (Anfechtung, Minderung,...)
Danke