Re: Parken vor Garage auf Gemeinschaftseigentum


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Abgeschickt von Andreas am 20 April, 2005 um 10:04:50:

Antwort auf: Parken vor eigener Garage auf Gemeinschaftseigentum von Simone Schwarz am 19 April, 2005 um 15:13:01:

Schauen Sie in der Baugenehmigung nach, ob es sich nicht sogar um eine Feuerwehr-Zufahrt handelt. Diese Fläche ist also Gemeinschaftseigentum. Wenn Sie an dieser Fläche kein Sondernutzungsrecht haben, können Sie dort nicht länger als 3 min parken. Ebenso darf der Nachbar vor den Garagen keine Schaukel aufstellen. Ähnlich wie in den Fällen "Kinderwagen im Hausflur" und "Turnschuhe mit Socken auf der Türmatte im Hausflur" die hier wo ich wohne mich ärgern ist es Sache des Hausverwalters mit klarem Ziel Regelungen zu schaffen. Das Spielen auf fremden Eigentum ist generell unzulässig. Gegen Torschüsse auf ihr Auto haben Sie ein Abwehrrecht aus § 1004 BGB, was man vor Gericht durchkämpfen muss. Vielleicht würde ein Brief vom Anwalt Wunder wirken.

: Ich bewohne eine Eigentumswohung, zu der auch eine Garage auf einem Garagenhof neben der Wohnung gehört. Wenn abzusehen ist, dass ich nach kurzer Zeit wieder wegfahre (max. 2 Stunden), dann parke ich vor meiner Garage. Meine Garage befindet sich auf der Mitte des Hofes. Nun bekam ich Streit mit einer Nachbarin, die auf der anderen Seite des Hofes in einem Einfamilienhaus wohnt. Ich beklagte mich, dass Ihr fast erwachsener Sohn auf dem Hof Fußball spielt, gegen mein Auto, als auch wenn es nicht dort steht, gegen mein Garagentor schießt. Daraufhin reagierte sie kollerisch und meinte, Ihr Sohn hätte das Recht dort zu spielen und ich dürfte meinen Wagen gar nicht dort abestellen. Weder der Hof, noch die lnage Zufahrt, an der noch weitere Häuser stehen, ist eine offiziele Spielstraße. Sie selbst parkt auch auf dem Hof, allerdings ist ihre Garage direkt neben ihrem Haus. Vor den Garagen direkt neben meiner Eigentumsgemeinschaft wird auch geparkt. Wer hat Recht? Liebe Grüße. Simone




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