Abgeschickt von Simone Schwarz am 19 April, 2005 um 15:13:01
Ich bewohne eine Eigentumswohung, zu der auch eine Garage auf einem Garagenhof neben der Wohnung gehört. Wenn abzusehen ist, dass ich nach kurzer Zeit wieder wegfahre (max. 2 Stunden), dann parke ich vor meiner Garage. Meine Garage befindet sich auf der Mitte des Hofes. Nun bekam ich Streit mit einer Nachbarin, die auf der anderen Seite des Hofes in einem Einfamilienhaus wohnt. Ich beklagte mich, dass Ihr fast erwachsener Sohn auf dem Hof Fußball spielt, gegen mein Auto, als auch wenn es nicht dort steht, gegen mein Garagentor schießt. Daraufhin reagierte sie kollerisch und meinte, Ihr Sohn hätte das Recht dort zu spielen und ich dürfte meinen Wagen gar nicht dort abestellen. Weder der Hof, noch die lnage Zufahrt, an der noch weitere Häuser stehen, ist eine offiziele Spielstraße. Sie selbst parkt auch auf dem Hof, allerdings ist ihre Garage direkt neben ihrem Haus. Vor den Garagen direkt neben meiner Eigentumsgemeinschaft wird auch geparkt. Wer hat Recht? Liebe Grüße. Simone