Re: Mängel - arglistige Täuschung


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Abgeschickt von Sandra Schmidt am 18 April, 2005 um 18:52:04:

Antwort auf: Re: Kaufvertrag arglistiger Täuschung von Christa Grunwald am 13 April, 2005 um 19:11:50:

Hallo,
wenn das tatsächlich offensichtlich war und sogar ein Architekt zugegen war, dann haben Sie nichts zu befürchten, außer einen nervenden Rechtsstreit. Häuser dieses Baujahrs sind in der Regel im Kellerbereich nicht richtig isoliert und das sollte jeder Architekt wissen!
Schreiben Sie mal, wie die Geschichte weitergeht!
Als nächstes kommt meist ein Anwaltsschreiben um einzuschüchtern. Wenn sie dann direkt überzeugend antworten, könnte ein trotzdem angestrebtes Gerichtsverfahren für einen Anwalt zu einem Haftungsfall werden, und er wird seinem Mandanten eher hiervon abraten.




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