Abgeschickt von trauriger Käufer am 26 Januar, 2006 um 19:17:27
Antwort auf: Re: Mängel - arglistige Täuschung von Sandra Schmidt am 18 April, 2005 um 18:52:04:
Wie ist es denn im umgekehrten Fall?
Wir haben z.B. eine Wohnung gekauft, konnten den Keller aber nicht besichtigen, weil dieser rappelvoll gestellt war. Nachdem der Vorbesitzer endlich seine Sachen abgeholt hat (nachdem wir schon eingezogen waren), stellt sich raus, dass die Wände im Keller wohl ziemlich viel Wasser gezogen haben.
Das hätte er - meines Erachtens - feststellen müssen, wenn er einen Blick auf die am Boden liegenden Holzpaletten geworfen hätte, die nach 5 Jahen völlig vorrottet waren.
Frage: Handelt es sich hier um einen versteckten Mangel (den wir im Vertrag ausgeschlossen haben) und wer muss die Sanierung bezahlen?
Vielen Dank für die Hilfe.
: Hallo,
: wenn das tatsächlich offensichtlich war und sogar ein Architekt zugegen war, dann haben Sie nichts zu befürchten, außer einen nervenden Rechtsstreit. Häuser dieses Baujahrs sind in der Regel im Kellerbereich nicht richtig isoliert und das sollte jeder Architekt wissen!
: Schreiben Sie mal, wie die Geschichte weitergeht!
: Als nächstes kommt meist ein Anwaltsschreiben um einzuschüchtern. Wenn sie dann direkt überzeugend antworten, könnte ein trotzdem angestrebtes Gerichtsverfahren für einen Anwalt zu einem Haftungsfall werden, und er wird seinem Mandanten eher hiervon abraten.