Abgeschickt von NinaSW am 13 April, 2005 um 15:38:55:
Antwort auf: Verkäufer will nun nicht mehr - Betrug? von Hans am 12 April, 2005 um 18:08:44:
Wollte eigentlich hier nur was nachlesen...........
Ich finde rechtlich wirksam wird die Eigentumsübertragung erst durch die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages. Vorvertrag wegen Formmangels also nichts wert. Betrug find ich setzt Vorsatz voraus was man hier nicht hat.
Das einzige von dem ich mal gehört hab, ist Schadensersatz wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen im Gesetz verankert in dem § 311 Abs. 2 BGB!
Ob das hier greift????
Wenn Sie aufgrund der Zusage Finanzierungsverträge abgeschlossen haben, so trifft evtl. sogar den Berater eine Schuld, da dieser ja die Unwirksamkeit ohne Notar kennen müsste. Das wird alles furchtbar kompliziert.
Besser mal nen Anwalt fragen.................