Verkäufer will nun nicht mehr - Betrug?


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Abgeschickt von Hans am 12 April, 2005 um 18:08:44

Hallo,
wir haben uns auf eine Zeitungsannonce für einen Hausverkauf gemeldet, das zunächst für 300.000 € VHB und die Woche darauf für 285.000 € VHB angeboten wurde.
Nach zweimaliger Besichtigung (einmal allein und einmal mit einem Architekten) hat uns das Objekt zugesagt und wir haben mit dem Ansprchpartner (privat) einen Termin zur Schließung eines Vorvertrages vereinbart, in dem wir uns auf einen Kaufpreis von 275.000 € geeinigt haben. Zu allen Terminen war auch die Mutter der Ansprechspartnerin, die noch in diesem Haus wohnt, zugegen, ha alle Hausbesichtigungen - auch von anderen Kaufinteressenen - mitbekommen und geduldet.
Mit der Tochter haben wir dann einen Vorvertrag nterschrieben. Die Mutter, die auch offensichtlich Haupteigentümerin ist, jedoch nicht. Allerdings ist die Tochter immer als vertretungsberechtigte Person aufgetreten und hat auch im Auftrag unterschrieben. Für uns war klar, dass diese die Vertragsverhandlungen führt.
Aufgrund der Zusage haben wir nun Finanzierungsverträge abgeschlossen, die für uns auch eine nicht unerhebliche Verbindlichkeit bedeuten. Außerdem haben wir Gelder gekündigt, mit denen wir nun Verluste gemacht haben.

Jedenfalls kam es offenbar zu einem Familienstreit zwischen der Familie mit der Folge, dass uns Tage später die Mutter anrief und uns erläuterte, dass sie das Haus nicht verkaufen werde. Die Tochter habe sich nun "ausgeklinkt". Ob die Mutter nur eine andere Preisvorstellung hatte oder ob sie nun überhaupt nicht mehr verkaufen will, war nicht festzustellen, so dass letztendlich der Kauf nicht zustande kam.

Meines Erachtens hat es damit wegen unterlassener Absprachen der Familie zu einer gewaltigen Täuschung von uns und natürlich auch von anderen Kaufinteressenten geführt, weil es offensichtlich an der Ernsthaftigkeit des Willens zu verkaufen gefehlt hat. Erst bietet man ein Haus an und wenn sich dann tatsächlich jemand meldet, wird ein Rückzieher gemacht, mit der Folge, dass uns als Kaufinteressenten möglicherweise Schäden entstanden sind.

Was sagt hier das Vertragsrecht oder ggf. Strafrecht dazu?




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