Abgeschickt von Gunter am 03 Februar, 2004 um 13:25:59:
Antwort auf: Gewährleistung nach VOB- Heizanlage von Alex am 19 Januar, 2004 um 14:14:41:
Evtl. ist das auch ein Fehler, der durch unsachgemäßen Einbau passiert ist, und dann gilt da eine ganz andere Frist. Fragen Sie mal kurz telefonisch einen oder zwei Bausachverständige ob Ihre Heizungsteile elektromechanischen Charakter haben. Den Begriff bewegliche Teile etc. finden Sie im Internet an zahlreichen Stellen erklärt.