Abgeschickt von Alex am 19 Januar, 2004 um 14:14:41
Laut unserem Notarvertrag gilt auf das Gebäude eine Gewährleistung von 5 Jahren. Auf bewegliche und elektromechanische Teile gilt 2 Jahre Gewährleistung. Was gilt für die Heizanlage ( Gas Zentral)?
5 Jahre oder 2 Jahre ?
Wer kennt sich da aus ?
Danke im voraus Alex