Abgeschickt von Peter am 03 Februar, 2004 um 13:07:25:
Antwort auf: Schadensersatz bei Denkmalschutzauflagen von Wagner am 03 Februar, 2004 um 09:19:29:
Schadensersatzansprüche eines Denkmaleigentümers sogar nach Rechtskraft des entsprechenden Bescheides? Entschädigung ja nach dem jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetz, aber "Dulde und Liquidiere" hat das BVerfG in der Nassauskiesungsentscheidung gekippt. Welches Bundesland?