Abgeschickt von Wagner am 03 Februar, 2004 um 09:19:29:
Ich habe einmal auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Fachwerkstädte über die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen eines Denkmaleigentümers bei überzogenen Auflagen der Denkmalschutzbehörde gehört. Dies soll sogar nach Rechtskraft des entsprechenden Bescheides gelten. Leider fehlen mir Urteile oder ein entsprechender Kontext dazu. Wer weiß etwas darüber?
Marcus Wagner