Re: Der Nachbar baut die ganze Seite zu.


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von stefan am 20 Januar, 2004 um 17:23:03:

Antwort auf: Der Nachbar baut die ganze Seite zu. von JürgenBurke am 20 Januar, 2004 um 13:43:37:

Abstandsflächen sind zu prüfen, mindestabstand zum nachbarn beträgt 3m, errechnet sich aber exakt durch die gebäudehöhe (diese berechnung ist in den versch. bundeländern und freien städten unterschiedlich geregelt). ansonsten ist in jedem fall die baugrenze (sofern ein bebauungsplan existiert) beim bauamt einzusehen. was die garage betrifft: grenzbebauungen mit einer gesamtlänge von 9,00m unter einhaltung der maxhöhe (3,00m) in nrw erlaubt, bei abweichungen muß das einverständnis des nachbarn eingeholt werden... viel erfolg
stefan




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]