Abgeschickt von Tim Schwarz am 19 Januar, 2004 um 12:54:21
Antwort auf: Wiederbaurecht von Jochen Giztier am 18 Januar, 2004 um 19:22:35:
Da ich mich im öffentlichen Baurecht des Landes Bayern bzw. Baden Würtemberg nicht expliziet auskenne nur soviel.
Ein Wiederbaurecht existiert nur insoweit wenn durch unvorhergesehene Geschehnisse (Brand, Unwetter) Teile eines Gebäudes zerstört werden.
Dann muss innerhalb eines Jahres unter gewissen Voraussetzungen auch innerhalb von 2 Jahren die Teile wieder hergestellt werden.
Veränderungen am Gebäude dürfen nur insoweit vorgenommen werden als sie einer zumutbaren Bewohn- und Nutzbarkeit dienen. ZB Einbau einer Heizung, Sanitärer Anlagen usw.
Ich würde mich vor dem Kauf auf jedenfall informieren ob Ihre Planung, Abriss eines Gebäudes und Wiederaufbau konkret für Ihr Objekt möglich ist. Ein kostengünstiger Anruf bei der zuständigen Behörde könnte schon genügen.
MFG
ASS.jur. Tim Schwarz
: Hallo,
: ich moechte einen alten Bauernhof mit Wasserrecht im Bayerischen Wald kaufen. Das Anwesen liegt in einer sehr abgelegenen Lage, so dass die Neu-Ausweisung von Bauland wohl nicht moeglich sein wird.
: So basieren meine Plaene einzig auf dem Abriss und Wiederaufbau der bereits existierenden Gebaeude. Meine Frage lautet konkret:
: - Wie lange darf so eine entlegen positioniertes Haus maximl unbewohnt sein, bevor das Baurecht verfaellt ?
: - Wie lange nach Abriss der alten Gemaeuer muss spaetestens das Ersatzhaus gebaut werden ?
: - Das Anwesen hat im Moment keine Kanalisation sondern leitet die Abwaesser in einen nahegelegenen Fluss ein. Welche Konsequenzen hat dieser Umstand auf die Erteilung eines Wiederbaurechts ?
: Vielen Dank fuer jede Hilfe und Unterstuetzung! Danke,