Abgeschickt von Jochen Giztier am 18 Januar, 2004 um 19:22:35
Hallo,
ich moechte einen alten Bauernhof mit Wasserrecht im Bayerischen Wald kaufen. Das Anwesen liegt in einer sehr abgelegenen Lage, so dass die Neu-Ausweisung von Bauland wohl nicht moeglich sein wird.
So basieren meine Plaene einzig auf dem Abriss und Wiederaufbau der bereits existierenden Gebaeude. Meine Frage lautet konkret:
- Wie lange darf so eine entlegen positioniertes Haus maximl unbewohnt sein, bevor das Baurecht verfaellt ?
- Wie lange nach Abriss der alten Gemaeuer muss spaetestens das Ersatzhaus gebaut werden ?
- Das Anwesen hat im Moment keine Kanalisation sondern leitet die Abwaesser in einen nahegelegenen Fluss ein. Welche Konsequenzen hat dieser Umstand auf die Erteilung eines Wiederbaurechts ?
Vielen Dank fuer jede Hilfe und Unterstuetzung! Danke,