Abgeschickt von C. Rickel am 12 Dezember, 2003 um 07:24:38
Antwort auf: Re: Fehlendes Wegerecht / Baulast von Gast am 09 Dezember, 2003 um 21:53:03:
Das Gebäude soll zukünftig als Wohnraum genutzt werden.
Auf dem Weggrundstück besteht keinerlei Wegerecht. Wir benutzen ihn also nur über unsere "Eigentümereigentschaft".